Aktuelles

Aktuelles

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung der Altersvorsorge in Deutschland vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge langfristig stabil, generationengerecht und finanziell tragfähig weiterzuentwickeln. Zentrale Vorschläge sind die Einführung einer kapitalgedeckten Rentenkomponente, die Ausweitung des Personenkreises der gesetzlich Versicherten und Anpassungen beim Renteneintrittsalter.

Für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ist wichtig zu wissen: Der Bericht enthält zunächst Empfehlungen. Konkrete Änderungen ergeben sich daraus noch nicht. Positiv ist, dass die Kommission ausdrücklich anerkennt, dass Freiberufler bereits über berufsständische Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind und im Hinblick auf die Versorgungswerke derzeit keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf sieht.

Wir beobachten die weitere Entwicklung aufmerksam und informieren Sie an dieser Stelle, sobald sich aus dem Gesetzgebungsverfahren neue und für unsere Mitglieder relevante Erkenntnisse ergeben.

 

FAQ

Hat der Bericht unmittelbare Auswirkungen auf mein Versorgungswerk oder meine Anwartschaften?

Nein. Der Abschlussbericht enthält Empfehlungen der Kommission, keine unmittelbar geltenden gesetzlichen Regelungen.

Wird die berufsständische Versorgung durch die Vorschläge infrage gestellt?

Nein. Zwar bezeichnet die Kommission eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als „Idealbild der Alterssicherung“, erkennt dabei aber ausdrücklich an, dass Freiberufler bereits über ihre berufsständischen Versorgungswerke ausreichend abgesichert sind.

Was empfiehlt die Kommission konkret für Selbständige?

Die Kommission empfiehlt, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Die Empfehlung gilt ausdrücklich nicht für Selbständige, die bereits in berufsständischen Versorgungswerken der Freien Berufe versichert sind.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Empfehlungen dienen der Politik als Grundlage für mögliche Reformen. Ob daraus Gesetzesvorhaben entstehen und welche Inhalte letztlich umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir verfolgen die Entwicklungen aufmerksam und informieren unsere Mitglieder rechtzeitig über relevante Neuerungen.

Alle selbständig tätigen Mitglieder, die einen einkommensabhängigen Beitrag entrichten, deren Beiträge derzeit noch vorläufig festgesetzt sind und für die das Jahr 2024 die Basis für die Beitragsfestsetzung bildet, werden Anfang bis Mitte Juli 2026 postalisch aufgefordert, ihre Einkommensangaben für das Jahr 2024 einzureichen. Nach Vorlage der entsprechenden Angaben wird der Beitrag endgültig festgesetzt.

 

Bemessungsgrundlage sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes (Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben – vor Abzug von Steuern), nicht das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2024. Anzugeben ist also der betriebswirtschaftliche Gewinn. Diese Angaben finden Sie in Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung, der Anlage „S“ zu Ihrer Steuererklärung oder unter „Bemessungsgrundlagen“ auf Ihrem Einkommensteuerbescheid (i. d. R. abgedruckt auf Seite zwei des Bescheids).

 

Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören und entsprechende Post erhalten, bitten wir Sie, uns das beigefügte Formular „Erklärung zum beitragspflichtigen Berufseinkommen“ baldmöglichst ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden. Sie gewährleisten damit eine zeitnahe endgültige Festsetzung der Beiträge und verkürzen den Zeitraum einer eventuellen Nachforderung. Werden die entsprechenden Angaben nicht eingereicht, erfolgt die Festsetzung auf den Höchstbeitrag.

 

Die Satzung des Versorgungswerks sieht vor, dass sich das beitragspflichtige Einkommen, welches für selbständig tätige Mitglieder zur Beitragsfestsetzung herangezogen wird, aus den vom Versorgungswerk angeforderten Angaben ergibt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird ein Einkommensnachweis (Einkommensteuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid) derzeit nur in einem regelmäßigen Turnus von drei Jahren angefordert. Da die letzte generelle Überprüfung im Jahr 2024 stattgefunden hat, reicht dieses Jahr eine einfache Einkommensangabe aus. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihren Einkommensteuer- oder Gewinnfeststellungsbescheid 2024 (sofern er Ihnen bereits vorliegt) auch dieses Jahr einzureichen. 

 

 

Am 16. März 2026 fand die Sitzung des Verwaltungsausschusses in München statt. Schwerpunkt der Sitzung war – wie für die Frühjahrssitzung üblich – die Vermögensanlage des Versorgungswerks.

Die Geschäftsführung präsentierte das vorläufige Kapitalanlageergebnis für das Jahr 2025: Der Bestand an Kapitalanlagen (insgesamt) nach Marktwerten erhöhte sich von 12,87 Mrd. € in 2024 auf 13,53 Mrd. € in 2025. Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zu 4,2 % aus direkt gehaltenen Immobilien, zu 20,5 % aus verzinslichen Anlagen (v.a. Namenspapiere und strukturierte Produkte) und zu 74,7 % aus Spezialfonds sowie zu 0,5 % aus Beteiligungen.

Die vorläufige Nettoverzinsung für das Berichtsjahr liegt bei 3,17 %.

Das endgültige Ergebnis des Kapitalanlagegeschäfts 2025 wird nach Erstellung des Geschäftsberichts im Herbst des laufenden Jahres vorliegen.

Der Verwaltungsausschuss nahm des Weiteren die Berichte der Geschäftsführung zur Wertpapier- und Immobilienanlage, zur aktuellen Markteinschätzung sowie zur taktischen Kapitalanlageplanung 2026 zur Kenntnis und stimmte der strategischen Kapitalanlageplanung 2026 – 2028 zu:

Im Rahmen der taktischen Kapitalanlageplanung 2026 wurden dem Gremium die für die einzelnen Anlageklassen konkreten Anlageentscheidungen, basierend auf der strategischen Kapitalanlageplanung sowie mit Blick auf die aktuelle Markteinschätzung, präsentiert.

Ergänzend zum Thema „Kapitalanlagen“ berichtete die Geschäftsführung, dass die Bayerische Versorgungskammer mit Wirkung zum 1. Februar 2026 Andreas Steimel an die Spitze des Bereichs Immobilienkapitalanlage berufen hat. Herr Steimel verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Immobilienumfeld bei Top-Unternehmen der Branche und hat seine Kompetenz insbesondere in herausfordernden und komplexen Situationen unter Beweis gestellt. 

Ferner informierte die Geschäftsführung den Verwaltungsausschuss über den zum 1. Januar 2026 erfolgten Beitritt des Landes Niedersachsen zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen, durch den die Patentanwältinnen und Patentanwälte mit Kanzleisitz in Niedersachsen in die berufsständische Versorgung durch die BRAStV einbezogen wurden.

Ihre Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

 

Kontaktdaten und Newsletter des Versorgungswerks

Die Homepage der BRAStV erreichen Sie unter der Internetadresse www.brastv.de.

E-Mails können Sie an die Adresse brastv@versorgungskammer.de richten.

Auf der Homepage des Versorgungswerks (unter der Rubrik „Service / Newsletter“) können Sie auch gerne unseren E-Mail-Newsletter für Mitglieder abonnieren, mit dem das Versorgungswerk über Aktuelles aus dem Versorgungswerk und dem Umfeld der berufsständischen Versorgung informiert.

Telefonisch erreichen Sie Ihr Versorgungswerk unter (089) 9235 - 7050, die Fax-Nr. lautet (089) 9235 - 7040.

Die Postanschrift des Versorgungswerks ist:
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Postfach 81 01 23
81901 München

Im Interview mit dem Münchner Merkur betont BVK-Vorstandsvorsitzender Axel Uttenreuther erneut die Sicherheit der Altersvorsorge.

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist nach § 22a Einkommensteuergesetz i. V. m. § 93c Abgabenordnung verpflichtet, bis zum 28. Februar 2026 eine sogenannte Rentenbezugsmitteilung an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln. Sie werden voraussichtlich Anfang März 2026 eine Bescheinigung der an Sie gezahlten Versorgungsleistungen (sog. Rentenbezugsmitteilung) vom Versorgungswerk erhalten.

Wir bitten derzeit von Anfragen abzusehen, vielen Dank.

Mit dieser Botschaft richtet sich der Vorstand der BVK an alle Versicherten, Mitglieder und Leistungsempfängerinnen

Beitritt zum 1. Januar 2026

Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) hat trotz des teilweise volatilen Marktumfelds das vergangene Geschäftsjahr erneut mit einer guten Performance abgeschlossen.

Weiter zurückliegende Informationen: