Aktuelles

Aktuelles

In der aktuellen Berichterstattung werden hinsichtlich einer in New York eingereichten Klage des Core Clubs gegen Michael Shvo, diverse andere Beklagte und zuletzt auch gegen die Bayerische Versorgungskammer Vorwürfe erhoben.

Am 18. März 2024 fand die Sitzung des Verwaltungsausschusses in München statt. Schwerpunkt der Sitzung war – wie für die Frühjahrssitzung üblich – die Vermögensanlage des Versorgungswerks.

***Update*** Am 18.03.2024 stimmten die Gläubiger von Signa-Gesellschaften Sanierungsplänen zu, wodurch gerichtliche Insolvenzverfahren abgewendet wurden.

Seit 2005 unterliegen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten der nachgelagerten Besteuerung. Diese wurde schrittweise eingeführt und die Übergangsregelung sollte bis 2040 enden. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Zeitraum nun bis ins Jahr 2058 verlängert.

Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um einen Prozentpunkt. Für Renten, die im laufenden Jahr beginnen, ergibt sich dadurch ein Besteuerungsanteil von 83 % statt 84 %. 2040 sind es nach der neuen Regelung dann nicht wie einst vorgesehen 100 %, sondern lediglich 91 %. Die verlängerte Übergangszeit bedeutet für künftige Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger letztlich eine Steuerentlastung. Die Auswirkungen sind abhängig vom individuellen Einkommen und dem Jahr des Rentenbeginns. 

Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten. Unter Finanzexperten wird allerdings weiterhin bezweifelt, dass die gesetzliche Änderung ausreicht, um eine mögliche Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden.

Im Rahmen des Neujahrsempfangs der Rechtsanwaltskammer München am 22. Februar 2024 nutzte auch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung die Gelegenheit sich bei den neu zugelassenen Mitgliedern vorzustellen. Am Informationsstand erkundigten sich die Besucherinnen und Besucher über das Versorgungswerk, stellten direkt Fragen zu Mitgliedschaft, Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beitragsfestsetzung und brachten ihre persönlichen Anliegen vor.

Aufwendungen zur Altersvorsorge bereits für 2023 zu 100 % abzugsfähig

Brief des Verwaltungsratsvorsitzenden Harald Ochsner

Der Geschäftsbericht 2022

Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2022 im Vergleich zum Vorjahr

Erhöhung der Anwartschaften und Renten zum 01. Januar 2024

Informationen zur Sitzung des Verwaltungsrats am 16. Oktober 2023

Dr. Christian Ebersperger wird zum 1. Oktober 2023 sein Nachfolger als Vorstandsmitglied, zusätzlich zu seiner bisherigen Tätigkeit als Bereichsleiter von acht Versorgungseinrichtungen

Informationen zur Erhöhung des Beitragssatzes und zur Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern

Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen

Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14. März 2022

Zum 1. Juni 2023 wird Axel Uttenreuther neuer Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Versorgungskammer. Er ist Nachfolger von Daniel Just, der nach über 10 Jahren in diesem Amt Ende Mai 2023 in den Ruhestand geht.

Hinweisblatt: Wichtige Änderungen für aktuelle Empfänger von Übergangsgebührnissen, die vor dem 1. Januar 2023 zur gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wurden

Informationen zur Energiepreispauschale

Wichtige Informationen für neue Mitglieder

Der Geschäftsbericht 2021

Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2021 im Vergleich zum Vorjahr

Sitzung des Verwaltungsrats am 17. Oktober 2022

Zum 1. April 2022 erfolgte der Beitritt des Landes Hessen zum Staatsvertrag.

Sitzung des Verwaltungsausschusses am 14. März 2022

Die Rentenbezugsmitteilung 2021 wurde Mitte Februar an Sie versandt. Das Rentnerrundschreiben ist online aufrufbar.

Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2020 im Vergleich zum Vorjahr

Der Geschäftsbericht 2020

01.12.2021
Erhöhung der Anwartschaften und Renten zum 1. Januar 2022

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Der BFH hat die aktuelle Ausgestaltung der Rentenbesteuerung als verfassungskonform bestätigt.
Nähere Informationen erhalten Sie hier
Informationen zur virtuellen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22. März 2021.
Einkommensteuerbescheid des Jahres 2019 für die Beitragsfestsetzung in 2021

Aktuelle Informationen aus Ihrem Versorgungswerk

Wesentliche Daten des Geschäftsjahres 2019 im Vergleich zum Vorjahr

Der Geschäftsbericht 2019

Sie können zur Erhöhung Ihrer Versorgungsanwartschaft zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen freiwillige Einzahlungen leisten.

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Entscheidungen des BSG vom 23. September 2020 zur rückwirkenden Befreiung von Syndikusrechtsanwälten für Zeiträume vor dem 1. April 2014 nach § 231 Abs. 4b Satz 4 SGB VI

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie als selbständiges oder angestelltes Mitglied über die wichtigsten Punkte zur Beitragszahlung während der Corona-Krise informieren.

Coronavirus: Eingeschränkte Erreichbarkeit

Zum 1. Januar 2020 ist eine Satzungsänderung in Kraft getreten, die eine Verbesserung der Absicherung bei Berufsunfähigkeit vorsieht

Sie können zur Erhöhung Ihrer Versorgungsanwartschaft zusätzlich zu den Pflichtbeiträgen freiwillige Einzahlungen leisten.

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Sonderinformation für die Mitglieder des sog. Übernahmebestandes

Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Weiter zurückliegende Informationen :