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01.04.2022

Berufsständische Versorgung für Patentanwälte mit Kanzleisitz in Hessen

Zum 1. April 2022 erfolgte der Beitritt des Landes Hessen zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen, mit dem die Mitglieder der Patentanwaltskammer, die einen Kanzleisitz in Hessen eingerichtet haben, in die berufsständische Versorgung einbezogen werden. Zuständiges Versorgungswerk ist die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, die bereits die berufsständische Versorgung für die Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern sowie für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz sicherstellt.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Downloadcenter.

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