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15.01.2026

Berufsständische Versorgung für Patentanwälte mit Kanzleisitz in Niedersachsen

Zum 1. Januar 2026 erfolgte der Beitritt des Landes Niedersachsen zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen, mit dem die Mitglieder der Patentanwaltskammer, die einen Kanzleisitz in Niedersachsen eingerichtet haben, in die berufsständische Versorgung einbezogen werden. 

Zuständiges Versorgungswerk ist die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, die bereits die berufsständische Versorgung für die Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern sowie für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sicherstellt.

Die betroffenen Personen erhalten im Laufe des Januars ein persönliches Schreiben mit allen relevanten Informationen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie in der Sonderinfo.

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