Gesetze und Verordnungen
Staatsverträge
Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung in Kraft getreten am 1. Juni 2013
- BayGVBl 2013, S. 316 GV.NRW 2013, Nr. 8 S. 143
Gesetz über den Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg zum Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberater- Versorgung
in Kraft getreten am 1. November 2015
Landesgesetz über den Beitritt des Landes Rheinland-Pfalz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
in Kraft getreten am 1. Mai 2019
Gesetz vom 27. Februar 2019, GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 3 S. 19
Gesetz über den Beitritt des Landes Hessen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eigerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
in Kraft getreten am 1. April 2022
Gesetz vom 9. Dezember 2021, GVBl. für das Land Hessen Nr. 54
Satzung
Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Stand: 01.01.2022
Satzung vom 6. Dezember 1996 (Bayer. Staatsanzeiger 1996 Nr. 51/52) in der Fassung der 19. Änderungssatzung (Bayer. Staatsanzeiger 2021 Nr. 49)
Satzungen mit älterem Stand finden Sie im Downloadcenter.
Zusätzliche Rechtsgrundlagen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 24. Dezember 1999
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2000
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2000
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen sowie über das Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) als Anlage zu diesem Staatsvertrag
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2000
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer
(WPVG NRW)
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2000
§ 46 der Satzung WPVW NRW
Befreiung von der Mitgliedschaft und Ermäßigung der Beitragspflicht
MBL NRW 1993 S. 1862; MBL NRW 1994 S. 689; MBL NRW 1995 S. 478