Öffentliche Zustellung

Bestimmung der Stelle für öffentliche Zustellungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung

Öffentliche Zustellungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung nach Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) erfolgen durch Bekanntmachung auf dieser Internetseite.

Nachfolgend finden Sie die aktuellen öffentlichen Zustellungen der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.