Auf einen Blick

Versorgungswerk im Überblick
Versorgungswerk im Überblick

Aufgabe

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder. 

Im Jahr 1984 wurde für Mitglieder der Bayerischen Rechtsanwaltskammer die Möglichkeit - und zugleich die Verpflichtung geschaffen, an der berufsständischen Versorgung (Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung) teilzunehmen. Das zunächst als "Bayerische Rechtsanwaltsversorgung" vom Berufsstand initiierte berufsständische Versorgungswerk für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer in Bayern wurde mit Wirkung zu ab 01.01.2000 auch für Mitglieder der Steuerberaterkammer geöffnet; es ist seitdem gemeinsames Versorgungswerk für die Mitglieder der Berufskammern dieser beiden Berufsstände in Bayern und trägt den Namen "Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung".

Mitgliederkreis

Mitglieder im Versorgungswerk sind obligatorisch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern der Oberlandesgerichtsbezirke München und Bamberg sowie der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwaltsberuf selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. Ferner sind obligatorisch Mitglieder des Versorgungswerks die Mitglieder der Steuerberaterkammern München und Nürnberg, soweit es sich um natürliche Personen handelt. Desgleichen sind obligatorisch Mitglieder des Versorgungswerks die Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg,  Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen haben.

Freiwillige Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft (Ende der Mitgliedschaft in der Berufskammer oder Aufgabe des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich) ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis fortführen.


Versorgungsleistungen

Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen:

  • Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Abschlägen) und aufgeschobenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Zuschlägen),
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Anwalts- bzw. Steuerberaterberuf,
  • Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen-/Witwergeld/Partnerrente, Halb- bzw. Vollwaisenrente sowie Sterbegeld.

 

Organisation

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und der Satzung des Versorgungswerks. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Er ist das mit 26 berufsangehörigen Mitgliedern besetzte Selbstverwaltungsorgan.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung erfolgen durch die Bayerische Versorgungskammer.

 

Aufsicht

Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. 

 

Für Auskünfte im Einzelfall steht Ihnen die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

Bildnachweis: siehe Impressum