Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV)
Am 21. Oktober 2024 fand die Sitzung des Verwaltungsrats in München statt. Wesentliche Tagesordnungspunkte der Sitzung waren die Entscheidung über Dotierung der Sicherheitsrücklage, die Dynamisierung zum 1. Januar 2025 sowie die Beschlussfassung über die 22. Änderungssatzung. Die Geschäftsergebnisse des Berichtsjahres 2023 wurden dem Verwaltungsrat vorgestellt.
Geschäftsergebnisse 2023
Wesentliche Geschäftsdaten im Vergleich zum Vorjahr:
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2023
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2022
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Veränderungen
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Anwartschaftsberechtigte
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49.832
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49.080
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+ 752
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Aktive Mitglieder
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39.651
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39.271
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+ 380
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davon Rechtsanwälte/innen
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26.995
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26.939
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+ 56
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davon Steuerberater/innen
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9.964
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9.755
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+ 209
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davon Patentanwälte/innen
Versorgungsempfänger
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2.692
6.842
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2.577
6.126
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+ 115
+ 716
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(Mio. €)
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(Mio. €)
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(Mio. €)
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Beiträge im Geschäftsjahr
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501,3
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479,9
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+ 21,4
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Kapitalanlagen
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11.216,5
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10.440,2
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+776,3
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Versorgungsleistungen
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120,0
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102,0
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+ 18,0
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Bilanzsumme
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11.277,2
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10.533,1
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+744,2
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versicherungstechnische
Rückstellungen
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10.996,5
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10.448,6
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+697,6
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Durchschnittsverzinsung (GDV)
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3,27 %
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3,46 %
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Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zum Bilanzstichtag (nach Buchwerten) zu 21,76 % aus Anlagen im Direktbestand (2,68 % direkt gehaltene Immobilien, 0,29 % Beteiligungen und 18,79 % verzinsliche Anlagen), zu 77,88 % aus Anlagen im BRAStV-Masterfonds und zu 0,36 % aus Anlagen in Tages- und Termingeldern.
Aufgrund des entsprechenden Beschlusses des Verwaltungsrats wurde aus dem Jahresrohüberschuss 2023 ein Betrag in Höhe von 192,5 Mio. € der Sicherheitsrücklage zugeführt; damit ist die Sicherheitsrücklage für das Berichtsjahr vollständig befüllt.
Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Im schriftlichen Abstimmungsverfahren im Zeitraum vom 5. bis 19. Dezember 2024 hat der Verwaltungsrat den Jahresabschluss gebilligt, sich dem Lagebericht der Geschäftsführung angeschlossen und ihr Entlastung erteilt.
Der Geschäftsbericht 2023 steht in Kürze in elektronischer Form auf der Homepage des Versorgungswerks (www.brastv.de) unter der Rubrik „Über uns / Daten & Fakten / Geschäftsdaten“ zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten Mitglieder weiterhin ein Druckexemplar des Geschäftsberichts.
Dynamisierung 2025
Nach intensiver Diskussion hat der Verwaltungsrat seine Entscheidung zur Dynamisierung getroffen: Zum 1. Januar 2025 werden die Renten um 2,50 % dynamisiert. Die Anwartschaften des Anwartschaftsverbands 2 (Rechnungszins 3,25 %) werden zum 1. Januar 2025 um 0,75 %, die Anwartschaften des Anwartschaftsverbands 3 sowie die ab 1. Januar 2015 erworbenen Rentenpunkte (Rechnungszins jeweils 2,50 %) um 1,50 % dynamisiert.
Satzungsänderung 2025
Der Verwaltungsrat hat die 22. Änderungssatzung beschlossen. Wesentlicher Gegenstand der 22. Änderungssatzung ist die Neuregelung des aufgeschobenen Altersruhegeldes. Die Zeit des Aufschiebens des Altersruhegeldes wird künftig als Verlängerung der aktiven Mitgliedschaftsphase ausgestaltet. Dadurch werden insbesondere für die angestellten Berufsangehörigen die Voraussetzungen für eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung auch in dieser Phase geschaffen.
Der Rentenbemessungsfaktor wurde für das Jahr 2025 wie in den vorangegangenen Jahren wiederum auf 1,0000 festgelegt; ferner wurde festgelegt, dass der Faktor diesen Wert so lange behält, bis der Verwaltungsrat eine Änderung beschließt.
Die Änderungssatzung soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten; die Neuregelung des aufgeschobenen Altersruhegeldes soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Aufsichtsbehörde, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, muss die Änderungssatzung noch genehmigen.
In seiner Sitzung am 21. Oktober 2024 hat der Verwaltungsrat des Weiteren die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2025 gebilligt und das umfassende versicherungsmathematische Gutachten sowie den Bericht aus Kammerrat, Vorstand und Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Die Amtsperiode 2021/2024 des Verwaltungsrats hat mit Ablauf des Jahres 2024 geendet; das Verfahren zur Neuberufung des Gremiums für die Amtsperiode 2025/2028 wird voraussichtlich im 1. Quartal 2025 abgeschlossen werden. Eine konstituierende Sitzung für den neu berufenen Verwaltungsrat ist für den 26. Mai 2025 vorgesehen, die ordentliche Verwaltungsratssitzung wird am 20. Oktober 2025 stattfinden.
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