Übersicht

Versorgungswerk im Überblick
Versorgungswerk im Überblick

Aufgabe

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.


Zuständigkeitsgebiet

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist für Rechtsanwälte/innen in Bayern sowie seit dem Jahr 2000 auch für die Steuerberater/innen in Bayern zuständig. Seit 2006 ist das Versorgungswerk ferner für Patentanwälte/innen mit Kanzleisitz in Bayern sowie aufgrund eines Staatsvertrages ab Juni 2013 auch für Patentanwälte/innen mit Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen, seit November 2015 für Patentanwälte/innen mit Kanzleisitz in der Freien und Hansestadt Hamburg, seit Mai 2019 für Patentanwälte/innen mit Kanzleisitz in Rheinland-Pfalz und seit April 2022 für Patentanwälte/innen mit Kanzleisitz in Hessen zuständig.


Mitgliederkreis

Mitglieder im Versorgungswerk sind obligatorisch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern der Oberlandesgerichtsbezirke München und Bamberg sowie der Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwaltsberuf selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. Ferner sind obligatorisch Mitglieder des Versorgungswerks die Mitglieder der Steuerberaterkammern München und Nürnberg, soweit es sich um natürliche Personen handelt. Desgleichen sind obligatorisch Mitglieder des Versorgungswerks die Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg,  Rheinland-Pfalz und Hessen haben.

Freiwillige Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft (Ende der Mitgliedschaft in der Berufskammer oder Aufgabe des Kanzleisitzes im Zuständigkeitsbereich) ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis fortführen.


Versorgungsleistungen

Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen:

  • Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Abschlägen) und aufgeschobenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Zuschlägen),
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Anwalts- bzw. Steuerberaterberuf,
  • Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen-/Witwergeld/Partnerrente, Halb- bzw. Vollwaisenrente sowie Sterbegeld.

 

Organisation

Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und der Satzung des Versorgungswerks. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Er ist das mit 25 berufsangehörigen Mitgliedern besetzte Selbstverwaltungsorgan.
Die Verwaltung und die Geschäftsführung erfolgen durch die Bayerische Versorgungskammer.

 

Aufsicht

Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Für Auskünfte im Einzelfall steht Ihnen die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

 

Für Auskünfte im Einzelfall steht Ihnen die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.

Bildnachweis: siehe Impressum