Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Für eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wird Folgendes vorausgesetzt:

  • Mitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer
  • Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk

Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist online über das Versorgungswerk zu stellen.

Das Versorgungswerk leitet den Antrag elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter. Eine eigene Sachentscheidung trifft es nicht.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund rückwirkend ausgesprochen, wenn der Antrag auf Befreiung innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen (Beschäftigungsaufnahme / Mitgliedschaftsbeginn) gestellt wird, sonst ab dem Tag der Antragstellung.

Bei einer Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt oder Syndikuspatentanwalt bitten wir zu beachten, dass eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann rückwirkend zum Tätigkeitsbeginn ausgesprochen werden kann, wenn die Zulassung vor Aufnahme der Beschäftigung beantragt worden ist.

Bitte beachten Sie, dass wir auf die weitere Bearbeitung durch die gesetzliche Rentenversicherung keinen Einfluss haben. Wir können Ihnen daher keine Auskünfte z. B. zur Bearbeitungsdauer Ihres Antrags geben.

Sie haben mit der Statusabfrage die Möglichkeit, sich online über den Bearbeitungsstand Ihres Befreiungsantrags zu informieren.

Ab dem Befreiungszeitpunkt werden die Rentenversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) in gleicher Höhe zum Versorgungswerk statt zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt. Werden zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Pflichtbeiträge mehr gezahlt, kann dies ggf. zu Veränderungen im dortigen Versicherungsverlauf führen. Bisher dorthin geleistete Beiträge können ebenso wenig auf das Versorgungswerk übertragen werden, wie schon erworbene Anrechte oder Ansprüche.

Die maßgeblichen aktuellen Werte des Kalenderjahres können Sie dem Jahresrundschreiben entnehmen.

Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung erfordert eine umfassende Abwägung, insbesondere, wenn schon Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Auskünfte erhalten Sie bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund.