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27.05.2026

Sitzung des Verwaltungsausschusses

Am 16. März 2026 fand die Sitzung des Verwaltungsausschusses in München statt. Schwerpunkt der Sitzung war – wie für die Frühjahrssitzung üblich – die Vermögensanlage des Versorgungswerks.

Die Geschäftsführung präsentierte das vorläufige Kapitalanlageergebnis für das Jahr 2025: Der Bestand an Kapitalanlagen (insgesamt) nach Marktwerten erhöhte sich von 12,87 Mrd. € in 2024 auf 13,53 Mrd. € in 2025. Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zu 4,2 % aus direkt gehaltenen Immobilien, zu 20,5 % aus verzinslichen Anlagen (v.a. Namenspapiere und strukturierte Produkte) und zu 74,7 % aus Spezialfonds sowie zu 0,5 % aus Beteiligungen.

Die vorläufige Nettoverzinsung für das Berichtsjahr liegt bei 3,17 %.

Das endgültige Ergebnis des Kapitalanlagegeschäfts 2025 wird nach Erstellung des Geschäftsberichts im Herbst des laufenden Jahres vorliegen.

Der Verwaltungsausschuss nahm des Weiteren die Berichte der Geschäftsführung zur Wertpapier- und Immobilienanlage, zur aktuellen Markteinschätzung sowie zur taktischen Kapitalanlageplanung 2026 zur Kenntnis und stimmte der strategischen Kapitalanlageplanung 2026 – 2028 zu:

Im Rahmen der taktischen Kapitalanlageplanung 2026 wurden dem Gremium die für die einzelnen Anlageklassen konkreten Anlageentscheidungen, basierend auf der strategischen Kapitalanlageplanung sowie mit Blick auf die aktuelle Markteinschätzung, präsentiert.

Ergänzend zum Thema „Kapitalanlagen“ berichtete die Geschäftsführung, dass die Bayerische Versorgungskammer mit Wirkung zum 1. Februar 2026 Andreas Steimel an die Spitze des Bereichs Immobilienkapitalanlage berufen hat. Herr Steimel verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Immobilienumfeld bei Top-Unternehmen der Branche und hat seine Kompetenz insbesondere in herausfordernden und komplexen Situationen unter Beweis gestellt. 

Ferner informierte die Geschäftsführung den Verwaltungsausschuss über den zum 1. Januar 2026 erfolgten Beitritt des Landes Niedersachsen zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen, durch den die Patentanwältinnen und Patentanwälte mit Kanzleisitz in Niedersachsen in die berufsständische Versorgung durch die BRAStV einbezogen wurden.

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