Steuerlicher Aspekt

Aufgrund der komplexen Materie empfehlen wir zur Klärung individueller Steuerfragen die Inanspruchnahme der Hilfe aus den steuerberatenden Berufen. Das Versorgungswerk darf und kann keine spezifischen Auskünfte erteilen.


Die nachfolgende Information über die steuerlichen Aspekte ist unverbindlich.


Aufgrund des Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 - 2 BvL 1/06 - war der Bundesgesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Neuregelung bezüglich des Sonderausgabenabzugs für Krankenversicherungsbeiträge zu treffen.


Diese Neuregelung ist zwischenzeitlich durch das "Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung" erfolgt. Es wurde am 22.07.2009 im BGBl I S. 1959 veröffentlicht. Hierdurch haben sich Änderungen beim Sonderausgabenabzug ergeben, die in der nachfolgenden Übersicht nicht berücksichtigt sind.


Bezüglich der Berechnungen zur Günstigerklausel und den "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" verweisen wir auf die nunmehr im Bundessteuerblatt 2008 Teil 1 Nr. 6 (S. 399 f.) veröffentlichten Berechnungsschemen.

Folgende BMF-Schreiben sind für die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen einschlägig: