Übersicht

Aufgabe
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist Träger der berufsständischen Versorgung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und für die Hinterbliebenen der Mitglieder.

Zuständigkeitsgebiet
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist für Rechtsanwälte/innen sowie seit dem Jahr 2000 für die Steuerberaterinnen und Steuerberater in Bayern zuständig; in den meisten anderen Bundesländern bestehen ebenfalls Versorgungswerke. Ab dem Jahr 2006 ist das Versorgungswerk auch zuständig für die Patentanwälte mit Kanzleisitz in Bayern.

Mitgliederkreis
Mitglieder sind obligatorisch die Mitglieder der Rechtsanwaltskammern der Oberlandesgerichtsbezirke München, Nürnberg und Bamberg. Die Mitgliedschaft ist unabhängig davon, ob der Rechtsanwaltsberuf selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird. Ferner sind obligatorisch Mitglieder des Versorgungswerks die Mitglieder der Steuerberaterkammern München und Nürnberg, soweit es sich um natürliche Personen handelt. Desgleichen sind obligatorisch Mitglieder diejenigen Kammermitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Bayern haben.

Freiwillige Mitglieder sind diejenigen Mitglieder, die nach Beendigung der Mitgliedschaft in einer bayerischen Berufskammer die Fortsetzung der Mitgliedschaft im Versorgungswerk auf freiwilliger Basis beantragt haben.

Versorgungsleistungen
Das Versorgungswerk erbringt im Rahmen eines versicherungsaufsichtsrechtlich genehmigten Finanzierungsverfahrens beitragsbezogene Versorgungsleistungen:

  • Altersruhegeld, auch in Form von vorgezogenem Altersruhegeld (mit versicherungsmathematischen Abschlägen),
  • Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit im Anwalts- bzw. Steuerberaterberuf,
  • Hinterbliebenenversorgung in Form von Sterbegeld, Witwen-/Witwergeld und Halb- bzw. Vollwaisengeld.

Organisation
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Rechtsbeziehungen beruhen auf dem Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen und der Satzung des Versorgungswerks. Die Satzung wird vom Verwaltungsrat beschlossen. Er ist das mit 25 berufsangehörigen Versicherten besetzte Selbstverwaltungsorgan.

Die Verwaltung und Geschäftsführung erfolgt durch die Bayerische Versorgungskammer.

Aufsicht
Das Versorgungswerk unterliegt der Rechts- und der Versicherungsaufsicht.

Sollte Ihnen das nachstehende allgemeine Informationsangebot nicht ausreichen, steht Ihnen für rechtlich verbindliche Auskünfte im Einzelfall die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung unter den in Kontakt aufgeführten Adressen und Nummern gerne zur Verfügung.



© 2000 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 03.02.2010