Rechtsgrundlagen

Gesetze Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
  Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)
  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)
Staatsverträge Keine, da in nahezu allen Bundesländern eigenständige Versorgungswerke errichtet wurden.  
Satzung Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
(Stand 1.1.2011)
Neufassung
Bayer. Staatsanzeiger
1996 Nr. 51/52
10. Änderungssatzung
Bayer. Staatsanzeiger
2010 Nr. 46
zusätzliche Rechtsgrundlagen für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 24. Dezember 1999
Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2000
Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2/2000
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Bayern zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen sowie über das Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) als Anlage zu diesem Staatsvertrag Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2000
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NRW) Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2000
Satzung § 46 der Satzung WPVW NRW
Befreiung von der Mitgliedschaft und Ermäßigung der Beitragspflicht
MBL NRW 1993 S. 1862
MBL NRW 1994 S. 689
MBL NRW 1995 S. 478



© 2000 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 03.02.2011