Rechtsarchiv
- Grundsätzliches
- Grundentscheidungen zum berufsständischen Versorgungswesen
- Umfang der Versorgung (mehr als nur Mindestversorgung)
- Versorgungswerke - keine Unternehmen i.S.d. Europäischen Wettbewerbsrechts
- Auskunftsansprüche der Mitglieder gegen das Versorgungswerk
- Mitgliedschaft
- Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk
- Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft
- Grundsätzlich zum Anspruch auf Normerlass
- Vorrang der Pflichtmitgliedschaft vor der freiwilligen Mitgliedschaft / Lokalitätsprinzip
- Keine Befreiung wegen Mitgliedschaftsbegründung in höherem Alter
- Keine Befreiung wegen Bezugs von Altersrenten (z.B. Ruhestandsbeamte, Schwerbehinderte)
- Keine Befreiung wegen anderweitiger Absicherung
- Freiwillige Mitgliedschaft
- Antragsfrist für freiwillige Mitgliedschaft, unbedingter Antrag
- Keine freiwillige Mitgliedschaft bei Mitgliedschaft in anderem Versorgungswerk
- Ablehnung/Beendigung der freiwilligen Mitgliedschaft wegen Beitragsrückständen
- Übergangsregelungen für Anfangsbestände
- Beitrag
- Beitragssystem insgesamt
- Einkommensunabhängiger Grundbeitrag als Beitragsuntergrenze
- Einmalige Beitragsermäßigung in der Gründungsphase
- Einkommensbezogene Festsetzung in der Gründungsphase
- Grundbeitrag bei Bezug von ALG II, bei Krankengeldbezug, etc.
- Höchstbeitrag bei fehlendem Nachweis eines niedrigeren Berufseinkommens
- Festsetzung beim Selbständigen (Einkünfte/Gewinn aus selbständiger Arbeit gemäß EstG, vorletztes Kalenderjahr, Einkommensnachweis durch Einkommensteuerbescheid)
- Festsetzung beim Selbständigen (Beitragssatz und Beitragsbe-messungsgrenze der gRV)
- Zugelassener Anwalt ist tätiger Anwalt
- Beitragspflicht und Kinderbetreuung
- vorläufige Beitragsfestsetzungen
- Beiträge sind öffentliche Abgaben gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
- Beitragsrückstand: Mahngebühren und Säumniszuschläge
- Kontostandsmitteilung: Kein Verwaltungsakt
- Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

© 2000 Bayerische Versorgungskammer - letzte Aktualisierung: 27.04.2012
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