VersorgungsleistungenVerrentungs-System Pflichtbeiträge und freiwillige Mehrzahlungen werden bei Zahlungseingang in Anwartschaften umgerechnet. Zur Umrechnung dient eine Bewertungs- bzw. Verrentungstabelle, die jeweils auf den Geburtsjahrgang abstellt. Die Zahlungen während eines Kalenderjahres werden mit dem für dieses Kalenderjahr maßgeblichen Bewertungsprozentsatz bewertet und ergeben so einen „Rentenbaustein“. Die Anwartschaft setzt sich aus den während des Versicherungszeitraums erworbenen Rentenbausteinen zusammen. Das Alter bei Zahlung ergibt sich durch Abzug Zahljahr minus Geburtsjahr (Beispiel 2010 – 1970 = Alter 40. Die im Jahr 2010 geleisteten Einzahlungen werden somit mit dem %-Satz bei Alter 40 bewertet. Der resultierende Wert ist die erworbene Anwartschaft (Jahresrentenanteil) (Tabellen 1 zu § 32 Abs. 2 der Satzung): Verrentungstabelle nach Geburtsjahrgängen: Geburtsjahrgänge vor 1952
Geburtsjahrgänge ab 1969 Versorgungsleistungen im Alter
Versorgungsleistungen bei Berufsunfähigkeit
Versorgungsleistungen an Hinterbliebene
Einmalige Leistungen § 37 der Satzung
Freiwillige Leistungen § 38 der Satzung Wegen Zuschüssen zu Rehabilitationsleistungen fragen Sie bitte an. Dynamische Versorgung § 27 Abs. 6 der Satzung Die erworbenen Anwartschaften und die Renten werden im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Versorgungswerks periodisch angepasst.
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